Erste Schritte im Trauerfall
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, sind die Angehörigen oft mit ihren Gefühlen überfordert und wissen nicht, was sie jetzt tun sollen. In jedem Fall muss veranlasst werden, dass der Tod von einem Arzt bescheinigt wird. Sie können selbst einen Arzt rufen, oder uns damit beauftragen.
Auch bei allen weiteren Schritten beraten wir Sie gerne. Rufen Sie mich jederzeit an und ich besuche Sie zeitnah zu einem Beratungsgespräch. Nach Absprache übernehmen wir die erforderlichen Tätigkeiten und begleiten Sie durch Ihren Abschied.
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Erforderliche Dokumente
Im Sterbefall sind einige Behördengänge notwendig, für die bestimmte Unterlagen gebraucht werden. Ist ein geliebter Mensch verstorben, dann haben Sie andere Sorgen, als sich um Papierkram zu kümmern. Sie können diese lästige Aufgabe vertrauensvoll in meine Hände geben. Ich suche mit Ihnen die Unterlagen zusammen und beschaffe fehlende Dokumente. Wenn Sie wissen wollen, welche Unterlagen dabei wichtig sind, können Sie sich an dieser Liste orientieren:
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Bei Eheleuten: Stamm-/Familienbuch oder Heiratsurkunde
- Bei Verwitweten: Siehe „Eheleute“ und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Heiratsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass
Krankenversicherungskarte - Ggf. Rentenunterlagen (Rentenversicherungsnummer, Betriebsrentenversicherungsnummer etc.)
Falls vorhanden:
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Lebensversicherungspolicen
- Graburkunde
- Schwerbehindertenausweis
- Letztwillige Verfügung, falls eine Kremation gewünscht ist
WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN
- Wir sind ab dem ersten Moment, für Sie da und bleiben bis zur Beisetzung und darüber hinaus beratend, helfend und unterstützend an Ihrer Seite. Die folgende Auflistung verschafft Ihnen einen Überblick unserer Leistungen. Es handelt sich dabei nur um eine Auswahl. Wir passen unseren Service an Ihre individuellen Vorstellungen an. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an, wenn Sie Fragen dazu haben.
Im Sterbefall
- sind wir rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen, an allen Orten für Sie in Dienstbereitschaft.
- betreuen und beraten wir Sie umfassend und kompetent auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.
- führen wir Überführungen im In- und Ausland durch.
- kümmern wir uns um die fachgerechte hygienische Versorgung des Verstorbenen.
- treffen wir alle Regelungen mit Behörden, Ämtern, Versicherungen und Vertragspartnern.
- beantragen wir Versicherungsleistungen und Sterbegelder.
- vereinbaren wir alle notwendigen Termine und Absprachen für die Trauerfeier und die Beisetzung.
- organisieren wir die Zusammenarbeit mit Floristen, Pfarrern, Trauerrednern, Friedhöfen etc.
- finden Sie bei uns eine große Auswahl an Urnen und Särgen.
- übernehmen wir für Sie die individuelle Gestaltung der Trauerdrucksachen mit Druck im eigenen Hause.
- bestellen wir für Sie Traueranzeigen in den Tageszeitungen.
- richten wir die Trauerfeier an einem Ort Ihrer Wahl aus.
- organisieren wir die Anfahrt der Gäste zur Trauerfeier und kümmern uns um die Unterbringung auswärtiger Trauergäste.
- begleichen wir für Sie alle Rechnungen im Voraus, zum Beispiel im Restaurant.
- kümmern wir uns auch nach der Bestattung um die Betreuung und Pflege der Grabstätte.
- vermitteln wir Ihnen einen Steinmetz für den Grabstein.
Kultur der Bestattung
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Die offene Aufbahrung
Das Ritual der Aufbahrung hat eine lange Tradition. Es dient seit jeher dazu, den Hinterbliebenen die Möglichkeit eines letzten persönlichen Abschieds zu geben. Bei einer offenen Aufbahrung können die Trauernden der geliebten Person ein letztes Mal ins Gesicht blicken, den Toten berühren, private Worte an ihn richten und ihn in den Stunden vor der Bestattung begleiten. Diese intime und ganz bewusste Abschiednahme kann Ihnen dabei helfen, den Tod anzunehmen und den Trauerprozess zu beginnen. Viele haben Angst und Scheu, mit dem toten Körper des Verstorbenen konfrontiert zu werden. Da dies aber eine wertvolle Erfahrung für viele Hinterbliebene ist, sollten Sie sich Ihre Entscheidung gut überlegen. Eine offene Aufbahrung ist bis 36 Stunden nach dem Eintreten des Todes bei Ihnen zu Hause, in unserem Abschiedsraum in Bad Laer oder auch in einem an den Friedhof angeschlossenen Raum möglich. Wir bereiten die offene Aufbahrung nach Ihren Wünschen vor. Wir richten den Verstorbenen würdevoll her und kümmern uns um eine ruhige Atmosphäre, in der Sie und der Verstorbene sich aufgehoben fühlen. Der Verstorbene ist dabei entweder in einem geöffneten oder einem geschlossenen Sarg gebettet. Unser Anliegen ist es, dass Sie ganz in Ruhe Ihren persönlichen Abschied nehmen können.
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Die katholische Bestattung
Im katholischen Glauben ist der Tod ein Hinübergehen des Verstorbenen ins Jenseits. Der Tod bedeutet also ewiges Leben bei Gott und ist eng mit der Auferstehungshoffnung verbunden. Die katholische Kirche bietet an, dass ein Geistlicher den dahinscheidenden Menschen am Sterbebett begleitet. Dabei wird üblicherweise die Krankensalbung und die letzte Beichte vollzogen. Die römisch-katholische Kirche ist in Deutschland nach wie vor die größte christliche Religionsgemeinschaft. Das christliche Verständnis, nach dem das Leben nicht mit dem Tode endet, sondern die Auferstehung in Jesus Christus zu erwarten ist, bildet die Grundlage der Bestattungsrituale. Das kirchliche Begräbnis wird durch einen Priester oder Diakon geleitet. Auch eine Pastoralreferentin oder ein Pastoralreferent kann damit beauftragt werden. Die Trauergemeinde kleidet sich in der liturgischen Trauerfarbe schwarz, während der Priester ein violettes Trauergewand trägt. Diese Farben symbolisieren Übergang, Buße und Einkehr. Die Begräbnisfeier findet in der Regel in drei Stationen statt, die in der Reihenfolge variieren können.
Zuerst versammelt sich die Trauergemeinde in der Kirche. In einem Trauergottesdienst gedenken die Trauernden des Todes und der Auferstehung und danken für die Erlösung und die Hoffnung auf das ewige Leben. Um den Gottesdienst persönlich zu gestalten zu können, spricht der Priester im Sterbefall vor der Trauerfeier mit den Angehörigen über das Leben und den Charakter des Verstorbenen.
Zur Beerdigung kommt die Trauergemeinde am Ort der Aufbahrung, in einer Friedhofskapelle oder einer Aufbahrungshalle, zusammen. Der Sarg wird dabei mit Weihwasser gesegnet. Die Hinterbliebenen können sich vom Toten verabschieden. Dieses Ritual bezeichnet man als Aussegnung. Anschließend begleitet die Trauergemeinde den Sarg, der zum Grab getragen wird.
Am Grab können noch einmal letzte persönliche Worte oder Gebete für den Verstorbenen gesprochen werden, bevor der Sarg in das Grab gesenkt wird. Der Priester spricht dabei begleitende Worte aus der Liturgie und segnet das Grab. Beschlossen wird das Begräbnis mit Fürbitten für Lebende und Verstorbene, dem gemeinsam gesprochenen „Vaterunser“ und dem Segenswort. Die Trauergemeinde kann abschließend Blumen oder Erde mit ins Grab geben.
Nach Ihren Wünschen können die ersten beiden Stationen verbunden werden, etwa durch eine Aufbahrung in der Kirche.
Die Trauerfeier wird von dem Priester der Gemeinde ausgerichtet, dem der Verstorbene angehörte. Damit ist auch die Kirche festgelegt. Nach katholischem Kirchenrecht wird jedem Getauften und nicht freiwillig aus der Kirche Ausgetretenen ein kirchliches Begräbnis zugestanden.
Anonyme Bestattungen lehnt die katholische Krieche ab. Im katholischen Glauben ist jeder Mensch einmalig und hat eine bleibende Bedeutung. Der Name, der dem Menschen bei der Taufe gegeben wurde, soll ihn über den Tod hinaus kennzeichnen. Damit hat das Grab eine wichtige Bedeutung für das Totengedenken.
Sechs Wochen nach der Beisetzung wird in der Gemeindekirche das sogenannte Sechswochenamt gehalten.
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Die evangelische Bestattung
Auch der evangelischen Bestattung liegt der Auferstehungsgedanke zugrunde. Wenn der Tod eines schwer kranken Menschen erwartet wird, kann ein letztes Abendmahl am Krankenbett vereinbart werden. Nach Eintreten des Todes ist eine Aussegnung durch die Pfarrerin oder den Pfarrer möglich. Anschließend macht die Pfarrerin oder der Pfarrer einen Termin mit den Hinterbliebenen für ein Trauergespräch. Dieses muss nicht direkt am Todestag stattfinden. Der Termin für die Beisetzung wird vom Bestattungsunternehmen mit der Friedhofsverwaltung vereinbart. Wichtig ist, dass das Datum schnell feststeht, damit Angehörige benachrichtigt und Anzeigen geschaltet werden können.
Die evangelische Trauerfeier wird in der Regel in zwei Stationen gestaltet: in der Trauerhalle des Friedhofs und am Grab. In der Trauerhalle wird die Zeremonie durch Glockengeläut eröffnet. Anschließend folgen Begrüßung, Lied, Psalm und Verkündung mit Schriftlesung und Schriftwort. Nachdem die Gemeinde zusammen ihr Glaubensbekenntnis gesprochen und Dank zum Ausdruck gebracht hat, wird der Sarg oder die Urne zum Grab begleitet. Nach einer kleinen liturgischen Zeremonie am Grab findet die eigentliche Bestattung statt, nach der alle Trauernden Gelegenheit haben, Abschied zu nehmen. Mit der Formel „Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zu Staub“ wird dreimal ein wenig Sand oder Erde auf den Sarg geworfen. Dies ist ein Zeichen des Abschieds und gleichzeitig auch ein Symbol für die Vergänglichkeit des Menschen. Nach Schriftlesung, Auferstehungslied, Vaterunser und Segen verabschiedet sich die Trauergemeinde mit Erd- oder Blumenwurf.
Bei einer Feuerbestattung ist der zeitliche Abstand zwischen Todestag und Trauerfeier meist größer. Es gibt auch die Möglichkeit, vor der Einäscherung einen Abschied mit Aufbahrung auszurichten. Die Beisetzung der Urne findet dann später, gegebenenfalls in kleinerem Kreise, statt.
Auch für nicht evangelische Verstorbene ist eine evangelische Beisetzung nicht ausgeschlossen. Etwa wenn der Verstorbene zwar einer anderen Konfession angehörte, aber den Wunsch geäußert hat, evangelisch bestattet zu werden. Sprechen Sie darüber mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer. Auch bei aus der Kirche Ausgetretenen wird die Beerdigung von Pfarrerinnen und Pfarrern nicht grundsätzlich abgelehnt. Wenn der Tote sich jedoch von der Kirche distanziert hat, ist dieser Wunsch auch über sein Leben hinaus zu respektieren.
Die liturgische Totenehrung sieht ein Gedenken der Verstorbenen am Totensonntag und am Altjahrsabend (Silvester) vor. Eine individuelle Andacht ist am Todestag denkbar.
In beiden Konfessionen ist es üblich, dass die Trauergemeinde sich nach der Beerdigung zum Leichenschmaus zusammenfindet. Das hat einen symbolischen Sinn, denn das gemeinsame Essen und Trinken zeigt, dass die Lebenden zum Leben zurückkehren.
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Weltlicher Abschied
Eine konfessionsfreie Abschiednahme kann und soll ebenso würdevoll und liebevoll gestaltet werden wie eine christliche Trauerfeier. Die Zahl der frei geplanten Trauerfeiern steigt stetig.
Den Ablauf der Trauerfeier können Sie weitgehend frei festlegen und gestalten. Bei der Planung und Ausarbeitung Ihrer individuellen Trauerfeier sind wir Ihnen gerne behilflich. Gemeinsam überlegen wir, was dem Charakter des Verstorbenen entspricht. Wenn es gewünscht ist, sind auch Pfarrerinnen und Pfarrer oft bereit, an einer nicht konfessionellen Bestattung mitzuwirken.
Im Mittelpunkt der Feier steht meist die Trauerrede. Sie wird entweder von Freunden und Angehörigen oder von einem professionellen Trauerredner gehalten. Auch mehrere Redebeiträge sind denkbar. Bei der Wahl eines Trauerredners können wir Sie beraten. Dieser muss im Gespräch mit Ihnen ein persönliches Verständnis für den Verstorbenen und sein Umfeld entwickeln und mit viel Feingefühl vorgehen.
Nach der Trauerfeier geleitet die Trauergemeinde den Verstorbenen zu seinem Grab. Angehörige und Freunde haben die Möglichkeit, jetzt letzte Worte zu sprechen und Blumen oder Erde mit ins Grab zu geben. Anschließend können Beileidsbekundungen ausgesprochen werden.
Bestattungsarten und Orte
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Erdbestattung
Die Erdbestattung ist in Westeuropa noch heute die gängigste Bestattungsart. Nach der Trauerfeier, bei der der Verstorbene zum Abschied im geschlossenen Sarg aufgebahrt wird, begleitet die Trauergemeinde den Verstorbenen zum Grab. Bei diesem „letzten Geleit“ wird der Sarg von Sargträgern getragen oder gefahren. Im Beisein der Hinterbliebenen wird der Sarg in das Grab gesenkt. Anschließend hat jeder Anwesende noch einmal die Gelegenheit, vorzutreten und sich zu verabschieden. Üblicherweise werden dem Verstorbenen dabei Blumen oder symbolisch auch Erdbeigaben mit in das Grab gegeben.
Für die Erdbestattung kann zwischen verschiedenen Grabarten gewählt werden.
Grabarten
Wahlgrabstätten
Eine Wahlgrabstätte kann schon zu Lebzeiten auf dem Friedhof ausgesucht und erworben werden. Lage und Größe der Grabstätte können Sie dabei selbst bestimmen. Da in einer Wahlgrabstätte mehrere Beisetzungen möglich sind, eignen sie sich als Familiengrabstätte. Das Nutzungsrecht lässt sich in der Regel auf maximal 30 bis 40 Jahre ausdehnen. Danach ist ein Neuerwerb des Nutzungsrechts notwendig, um die Grabstätte für mehrere Generationen zu sichern.
Reihengrabstätten
Reihengräber sind Grabstätten, die nicht selbst gewählt, sondern von der Friedhofsverwaltung zugeteilt werden. Das Reihengrab bietet nur die Möglichkeit für eine Beerdigung und ist daher als Familiengrabstätte nicht geeignet. Die in der Friedhofsordnung vorgeschriebene Ruhezeit kann nicht verlängert werden. Die Reihengrabstätte wird nach Ablauf dieser Frist an den Friedhofsträger zurück gegeben.
Rasenreihengrabstätten
Die Lage dieser Grabstätte wird hierbei von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Das Reihengrab bietet nur die Möglichkeit für eine Beerdigung und ist daher als Familiengrabstätte nicht geeignet. Die in der Friedhofsordnung vorgeschriebene Ruhezeit kann nicht verlängert werden. Die Reihengrabstätte wird nach Ablauf dieser Frist an den Friedhofsträger zurück gegeben.
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Feuerbestattung
Feuerbestattungen wurden schon in der Antike durchgeführt. Heute wächst die Anzahl der Feuerbestattungen in Deutschland von Jahr zu Jahr. Auch bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene zunächst in einen Sarg gebettet. Eine Trauerfeier kann vor der Kremation mit einer Verabschiedung am Sarg oder nach der Kremation mit der Urne gestaltet werden.
Anschließend wird die Urne in einem Grab beigesetzt. Die Möglichkeiten der Grabstätte sind dabei vielfältiger als bei einer Erdbestattung. Vom traditionellen Urnengrab in der Erde über ein Grab in einem Wald bis zu einer Seebestattung ist vieles denkbar. Nicht jeder Friedhof in der Nähe, bietet alle Möglichkeiten gleichermaßen an. Sprechen Sie mit mir, ich weiß, was wo machbar ist.
GRABARTEN
Urnengrabstätten
Nach einer Feuerbestattung kann, wie bei der Erdbestattung eine Beisetzung in der Erde stattfinden. Die Grabstätten für Urnen sind etwa 80 x 80 cm große Flächen auf dem Friedhof. Die Ruhezeiten dieser Grabart liegen in der Regel zwischen 20 und 25 Jahren. Auch bei einer Urnenbeisetzung in der Erde kann zwischen einem Reihen- und Wahlgrab entschieden werden, sodass Familiengrabstätten möglich sind. Die Urnengrabstätte kann bepflanzt und mit einem Grabstein versehen werden. Alternativ kann das Urnengrab mit einer gravierten Grabplatte teilweise oder ganz abgedeckt werden.
Kolumbarien
Das Wort Kolumbarium kommt vom lateinischen Wort columbarium, was Taubenschlag bedeutet. Aufgrund der optischen Ähnlichkeit wurden altrömische Grabkammern zur Unterbringung von Urnen ebenfalls als Kolumbarien bezeichnet. Kolumbarien sind kleine Gebäude oder Gewölbe, in denen Urnen beigesetzt werden können. Sie befinden sich meistens auf Friedhöfen oder sind an Krematorien angegliedert. In der Kolumbariumskirche in Osnabrück finden 1.200 Urnen in Wänden Platz, die in die Architektur der Kirche integriert sind. Die Wände der Kolumbarien sind mit Kammern versehen, die als Aufbewahrung für die Urnen dienen. Nach dem Einsetzen der Urne werden die Kammern in der Regel mit einer gravierten Steinplatte verschlossen. Ob das Anbringen von Blumen, Erinnerungsgegenständen oder Fotos möglich ist, hängt von der Friedhofsverwaltung ab. Sprechen Sie mich an, wenn Sie Genaues über die Kolumbarien in Ihrer Nähe wissen möchten.
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Seebestattung
Bis ins frühe 20. Jahrhundert war diese Art der Bestattung eine Notbestattung für Menschen, die an Bord verstarben. Außerdem wurden Angehörige der Marine oder Verstorbene aus Schifffahrtsberufen in einem ehrenvollen Zeremoniell der See übergeben. Seit 1934 ist es für alle Menschen möglich, eine Seebestattung vorzunehmen. Bei dieser Bestattungsart wird die Asche des Verstorbenen im Meer beigesetzt. Dazu wird die Asche in einer wasserlöslichen Urne der See übergeben. Die Anwesenheit der Trauergemeinde ist dabei zum Beispiel auf einem Schiff möglich. Mithilfe einer Seekarte, in die die Koordinaten der Bestattung eingetragen werden, können die Angehörigen sich später an den Ort der Beisetzung erinnern. Eine Seebestattung ist in der Nord- oder Ostsee oder in den Gewässern des Mittelmeers und des Atlantiks denkbar.
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Naturbestattung
Mit Naturbestattungen werden Beisetzungen in freier Landschaft bezeichnet. Die Beisetzung ist aber nicht überall, sondern nur in ausgewiesenen Urnenwäldern zugelassen. Bei dieser Bestattungsart wird die Asche des Verstorbenen im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Symbolisch betrachtet steht die Baumbestattung für Unsterblichkeit, da durch die Beisetzung im Wurzelbereich die materielle Hülle des Verstorbenen schneller in den Naturkreislauf zurückgelangen soll. Wichtig dabei ist, dass die Urne aus biologisch abbaubaren Materialien besteht. Auf Wunsch der Hinterbliebenen ist es bei einigen Baumbestattungen möglich, den Baum mit einem Namensschild des Verstorbenen zu versehen und Bäume als Grabstätte für ganze Familien oder Freundeskreise zu erwerben. Die Grabstätte bleibt nach der Beisetzung der Natur überlassen und bedarf keiner weiteren Pflege.